Crowdfunding führt Menschen zusammen, um Projektideen zu finanzieren.
Unsere aktuellen News & Informationen
Endlich mobil
Dank Spende der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG neuer Kinderbus für Kindergarten am Kastanienplatz.
Hauptgewinn beim Gewinnsparen
Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG übergibt brandneuen Renault 5 E-Tech an junge Familie aus Miehlen.
Einstimmige Zustimmung zur Fusion
Die Vertreterversammlung der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG hat am 24.06.2026 wichtige Weichen für die Zukunft der Genossenschaftsbank gestellt.
* Das Angebot gilt nur vom 14.09.2026 bis 30.10.2026 für natürliche Personen und privates Vermögen (mind. 10.000 Euro, max. 50.000 Euro), das sich 3 Monate vor Beginn des Einzahlungszeitraums am 14.09.2026 nicht auf Giro-, Sparkonten oder sonstigen Konten sowie Depots der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG, DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, DZ PRIVATBANK AG, Union Asset Management Holding AG, R+V Versicherung AG und Bausparkasse Schwäbisch Hall AG befand. Bitte beachten Sie auch die Definition von Neugeld unter ** und die Bedingungen.
** Neugeld ist das Geld, das Sie während des Einzahlungszeitraums neu auf Ihr zuletzt eröffnetes Festgeldkonto einzahlen, wenn dadurch Ihr gesamtes Guthaben bei der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG wächst. Dabei werden alle Einzahlungen und Abbuchungen auf Giro- und Sparkonten oder sonstigen Konten berücksichtigt. Maßgeblich ist die Differenz zwischen der Höhe des jeweiligen Gesamtguthabens am Ende und zum Start des Einzahlungszeitraums. Die maximale Höhe ist der Guthabenzuwachs auf dem Festgeldkonto im Einzahlungszeitraum. Das Geld darf 3 Monate vor dem Einzahlungszeitraum nicht bei der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG, DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, DZ PRIVATBANK AG, Union Asset Management Holding AG, R+V Versicherung AG und Bausparkasse Schwäbisch Hall AG angelegt gewesen sein.